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Die Grundsäulen des Islam

1. Das Glaubensbekenntnis
2. Das Gebet
3. Das Fasten
4. Die Armensteuer
5. Die Wallfahrt

1. Das Glaubensbekenntnis

Die erste Säule ist die Schahada (türk. şehadet), das Glaubensbekenntnis (das Aussprechen der Bekenntnis zu Gott und seinem Gesandten). Sie ist die Grundlage für alle anderen religiösen Pflichten. Wer vor Zeugen sagt: „Ich bezeuge, dass es keinen anderen Gott gibt außer ihm, und ich bezeuge, dass Muhammed sein Diener und Gesandter ist.“ bekennt sich zum Islam und wird damit zum Muslim. Diese Bekenntnis zu Gott schließt seine Engel und die Propheten, die heiligen Schriften, die Auferstehung der Toten und das jüngste Gericht sowie die Prädestinationslehre (Vorherbestimmung) mit ein.

Niemand darf gezwungen werden, sich zum Islam zu bekennen, weil der Glaube eine Sache des Gewissens, der freien Entscheidung und Überzeugung ist.

2. Das Gebet

Die zweite Säule ist das rituelle Gebet, Salah (türk. namaz) genannt. Nach dem Glaubensbekenntnis ist das rituelle Gebet die höchste Pflicht eines Muslim. Es wird vor dem Sonnenaufgang, mittags, nachmittags, abends und in der Nacht und an jedem geeigneten und sauberen Ort verrichtet. Eine besondere Stellung nimmt das Freitagsgebet in der Moschee ein. Das Gebet verbindet die Rezitation ausgesuchter Suren mit Bittgebeten und Lobpreisungen in arabischer Sprache mit rituellen Bewegungsabläufen. Der Betende beabsichtigt, die Gegenwart Gottes in seinem Herzen zu spüren. Dadurch soll der Gläubige von Schlechtem abgehalten werden und sich Gott zuwenden. Unter bestimmten Umständen kann ein Muslim von der Flexibilität seiner Religion Gebrauch machen und die für bestimmte Tageszeiten vorgegebenen Pflichtgebete, die versäumt wurden, nachträglich verrichten.

Wann wird gebetet?

Es gibt fünf Gebete am Tag: vor Sonnenaufgang wird das erste Gebet, das Morgengebet verrichtet. Mittags, ungefähr eine 3/4 Stunde nach der Senkrechtstellung der Sonne das Mittagsgebet, am späten Nachmittag das Nachmittagsgebet, nach dem Untergang der Sonne das Abendgebet und ungefähr 80 Minuten nach Sonnenuntergang das Nachtgebet.

Wo wird gebetet?

Sofern es möglich ist, wird das Gebet gemeinsam in der Moschee verrichtet. Wenn dies nicht möglich ist, kann man es auch selbständig zu Hause verrichten. Hauptsache ist, dass der Gebetsplatz sauber ist, weshalb man hierzu ein Gebetsteppich, oder irgendeine andere saubere Unterlage verwendet. Frauen und Männer können mit den Kindern zusammen in der Moschee ihre Gebete verrichten, sofern es keine separaten Gebetsräume gibt. Die Kinder können dabei zwischen den Männern und Frauen beten.

Wohin richtet man sich?

Die Gebetsrichtung ist vorgegeben: von jedem Ort der Welt muss sich der Muslim beim Gebet zur Kaaba in Mekka wenden.

Was ist die Kaaba?

Die Kaaba wurde vor tausenden von Jahren auf Gottes Anweisung von Abraham und seinem Sohn Ismael da errichtet, wo auch das erste Gebetshaus errichtet wurde. Dieses würfelförmige, quadratische Gotteshaus war in vorislamischer Zeit Ziel für Pilger vieler Stämme der arabischen Halbinsel.

Die Bewohner Mekkas brachten jedes Jahr etwa 360 Götterstatuen in der Kaaba unter. Der Prophet Muhammed entfernte sie aus der Kaaba und führte sie in ihre ursprüngliche Funktion zurück. Heute pilgern die Muslime jedes Jahr zu diesem Gotteshaus.

Was liest man im Gebet?

Im Gebet werden sowohl Verse als auch ganze Suren aus dem Koran auswendig vorgetragen. Andererseits werden an Gott Bittgebete gerichtet, die vom Propheten überliefert sind. Das Gebet verbindet die Rezitation ausgesuchter Suren mit Bittgebeten und Lobpreisungen in arabischer Sprache mit rituellen Bewegungsabläufen. Der Betende beabsichtigt, die Gegenwart Gottes in seinem Herzen zu spüren. Dadurch soll der Gläubige von Schlechtem abgehalten werden.

3. Das Fasten

Die dritte Säule ist das rituelle Fasten, Saum (türk. oruç) genannt. Im neunten Monat des islamischen Mondkalenders, dem Ramadan (türk. ramazan), ist Muslimen von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang jede Form der Nahrungs- und Genussmittelaufnahme sowie der Beischlaf untersagt. Das rituelle Fasten ist eine gottesdienstliche Handlung, die den Menschen Gott näher bringt. Der Körper wird dem Geist unterworfen, womit Selbsterziehung als Geste der Dankbarkeit dargestellt wird. Fastende sollen lernen, mit jenen mitzufühlen, die hungrig oder durstig sind. Dabei zeigen sich die Muslime besonders gegenüber Bedürftigen solidarisch. Der Ramadan wird mit dem Ramadanfest (arab. id al-fitr / türk. ramazan bayramı) abgeschlossen.

4. Die soziale Pflichtabgabe

Die vierte Säule ist die „soziale Pflichtabgabe“, Zakah (türk. Zekat) genannt. Zakah kann mit „reinigen“ und auch „vermehren“ übersetzt werden. Muslime sind verpflichtet, einmal im Jahr Arme und Bedürftige zu unterstützen, um somit ihr Vermögen zu „reinigen“ und mit göttlichem Segen zu vermehren. Die Höhe der Abgabe beträgt jährlich 2,5 % des Vermögens. Muslime helfen anderen Menschen privat oder über Hilfsorganisationen.

5. Die Wallfahrt nach Mekka (hadsch)

Die fünfte Säule ist die Wallfahrt nach Mekka (Hadsch). Die Pilgerfahrt in diese Stadt auf der arabischen Halbinsel stellt den Höhepunkt im Leben eines Muslims dar. Diese findet im letzten Monat (Dhu'l-Hidschdscha) des islamischen Mondkalenders statt. Jedes Jahr pilgern rund drei Millionen Muslime in die heilige Stadt und durchlaufen einen besonderen Weihezustand. Die Kaaba, ein würfelförmiges, leer stehendes Gebäude, ist das Zentralheiligtum der Muslime. Ihren besonderen Wert hat sie auch dadurch, dass sie die Gebetsrichtung ist. Während der Wallfahrt, bzw. zum Abschluss, wird weltweit das Opferfest gefeiert. Hierbei wird im Gedenken an die Bereitschaft Abrahams, seinen Sohn Ismael zu opfern, Klein- und Großvieh geopfert.

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Wir verfolgen gemeinnützige, religiöse, wohltätige, kulturelle, sowie sportliche Interessen und Aktivitäten unserer Mitglieder. Dabei werden unsere Ziele rein ehrenamtlich ausgeübt. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf Transparenz und Gleichbehandlung gegenüber all unseren Mitgliedern und Besuchern.

Kontakt

DITIB-Türkisch Islamische
Gemeinde zu Waiblingen e.V.

Max-Eyth-Str. 28
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